Sie haben die Möglichkeit, bei Ihrer Steuererklärung 5 Promille der geschuldeten Einkommenssteuer der Feuerwehr Marling zuzuweisen (bedeutet für Sie keinen zusätzlichen Abzug).
Diese Zuweisung steht auch nicht in Konkurrenz zur freiwilligen Abgabe eines Teiles der Steuer an kirchliche Vereinigungen (= 8 Promille).